WERDE
SPURENHINTERLASSER (M/W/D)
WERDE
SPURENHINTERLASSER
Ausschreibung der Stelle des*der hauptamtlichen Oberbürgermeister*in der Stadt Offenburg
Die Stelle des*der Oberbürgermeister*in der Stadt Offenburg (Große Kreisstadt mit ca. 63.000 Einwohner*innen) ist infolge Ablaufs der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Wahl findet am Sonntag, 11.10.2026, eine eventuell notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, 25.10.2026, statt.
Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union (Unionsbürger*innen), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber*innen müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 und in § 28 Abs. 2 i.V.m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung genannten Personen.
Bewerbungen können frühestens am Tag nach Veröffentlichung dieser Stellenausschreibung und spätestens am Montag, 14.09.2026, 18:00 Uhr, schriftlich bei der Stadt Offenburg, Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses, Hauptstr. 90, 77652 Offenburg, verschlossen mit der Aufschrift "Wahl Oberbürgermeister*in" eingereicht werden.
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen:
- 100 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern (Formblätter werden auf Anforderung des/der Bewerber*in unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung von der Abteilung Zentrale Dienste und Wahlen, Am Marktplatz 1 a, 77652 Offenburg, kostenfrei ausgegeben).
- eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung des/der Bewerber*in ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck;
- eine eidesstattliche Versicherung des/der Bewerber*in, dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 Gemeindeordnung vorliegt auf amtlichem Vordruck;
- Unionsbürger*innen müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung auf amtlichem Vordruck abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaats über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürger*innen verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben.
Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch die Teilnahme an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich (§ 10a Abs. 1 Kommunalwahlgesetz Baden-Württemberg).
Die Bewerber*innen erhalten die Möglichkeit, sich der Öffentlichkeit im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung vorzustellen. Ort und Zeit der persönlichen Vorstellung werden den Bewerber*innen rechtzeitig mitgeteilt.
Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich nicht wieder.